1.) Aufgaben Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland zu den Sozialversicherungen. Übergreifend wird sie auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung bezeichnet. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, erwerbslosen Personen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.
2.) Versicherte Pflichtversichert sind Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte), Auszubildende, seit Februar 2006 aber auch Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind können sich seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern.
3.) Leistungen Die Leistungen richten sich in erster Linie an die Personengruppen, - Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen -, die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Für die Gewährung der Leistungen müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Leistungen an Arbeitnehmer: - Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt):
- (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld; Übergangsgeld; Insolvenzgeld),
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Förderung der Berufsausbildung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
- Kurzarbeitergeld
Leistungen an Arbeitgeber: - Zuschüsse bei Einstellungen
- finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, behinderte Menschen)
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
Leistungen an Träger:
- Förderung der Berufsausbildung
- (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung; Übergangshilfen)
- Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation
- Förderung von Jugendwohnheimen
- Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
4.) Finanzierung Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden hauptsächlich aus den Versicherungsbeiträgen finanziert. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 3,3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Im Jahr 2007 lag er bei 4,2 %, zuvor hatte er 6,5 % betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit 2008 in den alten Bundesländern 5.300 Euro und in den neuen Bundesländern 4.500 Euro. Ab dieser Bruttoeinkommenshöhe steigt der abzuführende Betrag nicht mehr. Bei einem monatlichen Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden dementsprechend in den alten Bundesländern 174,90 Euro fällig; also 3,3 % von 5.300 Euro. Zur Finanzierung der versicherungsfremden Aufgaben, die der Bundesagentur übertragen sind, zahlt der Bund nach § 363 SGB III einen Bundeszuschuss. |